Berufsgenossenschaften
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften dann übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen, wie dies z.B. bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall der Fall sein kann. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Möglichkeiten. Ich bin im DGUV-Verfahren Mitglied und eingetragen.
