Selbstzahler*innen

Wenn Sie die Kosten aus persönlichen Gründen selbst übernehmen möchten, sind Sie nicht an die formalen Vorgaben einer Kostenerstattung durch Versicherungen gebunden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Üblicherweise wird dabei der 2,3-fache Gebührensatz angesetzt. Für eine verhaltenstherapeutische Sitzung von 50 Minuten ergibt sich daraus derzeit ein Honorar von 100,55 €.