Private Krankenversicherung

Ob psychotherapeutische Leistungen von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Grundsätzlich können Behandlungen durch Psychologische Psychotherapeut*innen erstattungsfähig sein, wenn die entsprechenden beruflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere die Approbation und der Nachweis der fachlichen Qualifikation, wie sie unter anderem im Zusammenhang mit dem Arztregistereintrag gemäß § 95c SGB V relevant sind.

Der Umfang der Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie unterscheidet sich jedoch je nach Versicherungsunternehmen und Tarif. Während manche Versicherungsverträge die psychotherapeutische Behandlung umfassend abdecken, sehen andere Einschränkungen vor oder schließen entsprechende Leistungen vollständig aus.

Auch die formalen Anforderungen an die Kostenerstattung sind nicht einheitlich geregelt. So kann beispielsweise ein Antrag auf Psychotherapie erforderlich sein, gegebenenfalls ergänzt durch einen ausführlichen Bericht für eine gutachterliche Prüfung.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich bereits vor Behandlungsbeginn über die für Sie geltenden Bedingungen zu informieren. Die konkreten Regelungen können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung erfragen.